AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)

der LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH, Brunner Straße 31/Top 3, 1230 Wien, eingetragen zu FN 579190 beim Firmenbuchgericht des Handelsgerichtes Wien.

Geltung und Allgemeines

Für alle Geschäfte und Lieferungen der LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH gelten ausnahmslos diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden kurz: „AVB“). Sie bilden einen integrierten Bestandteil der zwischen der LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Die LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH schließt Verträge nur zu diesen AVB ab. Diese AVB liegen in den Geschäftsräumlichkeiten der LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH auf, sind den zugrundeliegenden Anboten beigelegt und sind auch unter https://www.luma-kuechen.at/agb abrufbar.

Preis

Der Preis bestimmt sich nach dem im Kaufvertrag festgelegten Preisen. In den Preisen ist die Umsatzsteuer enthalten und gesondert ausgewiesen. Mit den angegebenen Preisen in den Anboten bleibt die LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH dem Kunden zwei Wochen lang ab Bekanntgabe im Wort.

Storno/Rücktritt

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Kunden ist längstens bis 7 Tage nach Abschluss des Kaufvertrages möglich und muss schriftlich bei auftragsabwicklung@luma-kuechen.at oder postalisch, am oben genannten Firmensitz innerhalb dieser Frist einlangen. Im Fall eines Rücktritts werden 20% der Kaufvertragssumme verrechnet.

Lieferzeit

Die LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH ist bemüht, die vereinbarten Lieferzeiten nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten. Wird die Lieferung durch Umstände, die die LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH nicht zu vertreten hat, insbesondere durch Nichteinhaltung der Termine seitens der Vorlieferanten ganz oder teilweise verzögert, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit der Behinderung. Ein Rücktritt des Kunden wegen Lieferverzugs ist erst nach fristlosem Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten Nachfrist von zumindest vier Wochen zulässig.

Zahlungsbedingungen, Annahmeverzug, Verzugszinsen und Mahn- und Betreibungskosten

Die Fälligkeit der Forderungen der LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH richtet sich nach den im Kaufvertrag festgelegten Bestimmungen. Übernimmt der Kunde die Ware nicht wie vereinbart (Annahmeverzug), ist die LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH nach erfolgloser Nachfristsetzung mit einer Frist von zwei Wochen berechtigt, die Ware entweder bei sich einzulagern, wofür sie eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen kann, oder auf Kosten des Kunden bei einem dazu befugten Unternehmer einzulagern, wobei die Lagergebühr ebenfalls 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag beträgt. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden ist die LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p.a. zu verrechnen.

Material

Allfällige Farb- und Strukturunterschiede zwischen Massivholz, furnierten Flächen und Kunststoffoberflächen sind materialbedingt und natürlich. Genauso sind geringfügige Farb- und Strukturunterschiede bei Metallen, Leder und Stoffen möglich. Die Pflege- und Betriebsanleitungen werden bei Lieferung übergeben und sind vom Kunden unbedingt zu beachten.      

Planungen

Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen stellen, sofern diese unentgeltlich präsentiert und ausgehändigt wurden, das alleinige Eigentum der LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH dar. Sie dürfen ohne die schriftliche Ermächtigung der LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH weder kopiert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf Verlangen der LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH unverzüglich zurückzugeben. Pläne dienen zur Orientierung und können nicht alle Details maßstabsgetreu und originalgetreu wiedergeben. Technische und konstruktive Abweichungen sind jedenfalls möglich. Stellt der Kunde Pläne bei oder macht Maßangaben, haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht deren Unrichtigkeit offenkundig oder Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, wird ihn die LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH davon unverzüglich verständigen und ihn um entsprechende Weisung ersuchen. Bei nicht rechtzeitiger Weisung treffen den Kunden neben den bis dahin aufgelaufenen Kosten auch die Folgen des Vollzugs solcher Anweisungen.        

Montage und sonstige Tätigkeiten

Einbau und sonstige Montagearbeiten werden von der LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH zu den jeweils gültigen Regiekosten für Arbeits- und Wegzeit (pro Mann/Stunde) gesondert verrechnet. Diese Regiekosten werden dem Kunden im Angebot aufgeschlüsselt. Alle sich im Zuge der Montage ergebenden zusätzlichen Leistungen werden nachträglich verrechnet. Die LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH schließt Geräte an das Wasser über ein vorhandene Eckventil in der Wand an, d.h. der Schlauch wird dabei angesteckt. Hinsichtlich Elektrik werden die Geräte an eine Steckdose angesteckt. Ausdrücklich nicht vom Tätigkeitsbereich der LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH umfasst sind jedoch die Verlegung von Rohr- und Elektroleitungen sowie die Herstellung von Wasseranschlüssen und Steckdosen. Der Kunde sorgt vor Montagetermin und auf eigene Kosten dafür, dass diese Leitungen und Anschlüsse inkl. Stromversorgung bereits fachkundig hergestellt und installiert wurden. Der Kunde verpflichtet sich, das Montageteam vor Montagebeginn über in der Wand an der montiert wird befindliche Gas-, Wasser- oder Stromleitungen zu informieren. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Zugang zum und der Montageplatz selbst frei ist. Die Entfernung von Gegenständen in diesen Bereichen ist keinesfalls vom Auftrag umfasst. Sollten dennoch diesbezügliche Arbeiten vom Montagepersonal durchgeführt werden müssen oder die Montage aufgrund zB. fehlender Stromversorgung oder Wasseranschluss gemäß Installationsplan am Montageort zum vereinbarten Termin nicht stattfinden kann, werden die dadurch entstandenen Kosten (zB neuer Montagetermin) vom Kunden getragen.

Eigentumsvorbehalt, Veräußerungsverbot und Forderungsabtretung

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen (einschließlich Zinsen) im Eigentum der LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH. Der Kunde trägt ab Annahme der Ware das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung. Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen (einschließlich Zinsen) nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu veräußern, zu verleihen, zu verpfänden oder sonst zu verwerten. Sollte eine Pfändung der Ware durch Dritte erfolgen, ist die LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH davon unverzüglich zu informieren und es gelten die exekutions- und insolvenzrechtlichen Regelungen. Sollte der Kunde dennoch die Ware weiterveräußert haben, tritt er im Voraus alle Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen an die LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH an diese ab.

Erfüllungsgehilfen

Die LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH darf sich für ihre Lieferverpflichtungen auch Dritter bedienen, ohne dass dadurch die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber der LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH berührt werden.

Unabwendbare Ereignisse

Bei unabwendbaren Ereignissen und anderen unverschuldeten Ereignissen, wie zB Streiks, Pandemie, Betriebsstörungen und amtliche Verfügungen, ruhen die Liefer- und Abnahmeverpflichtungen, solange und soweit solche Hindernisse bestehen.

Datenschutz

Die LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gemäß Art 13 ff DSGVO finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.luma-kuechen.at/datenschutz/

Anwendbares Recht (Rechtswahl)

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der LUMA Küchen & Interieur Vertriebs GmbH und dem Kunden unterliegen österreichischem Recht. Die Anwendung des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.